Mehreinnahmen aus der Wiederanwendung der Hebesätze 2001 für die Gewerbe- und Grundsteuer in Wiesbaden

 

1.     Um wie viel höher wäre 2002 (Basis: vorläufiger Jahresabschluss) und 2003 (Basis: Haushaltsansatz) das Gewerbsteueraufkommen ausgefallen, wenn Grundlage der Steuerberechnung der Hebesatz 2001 gewesen wäre?

 

2.     Um wie viel höher wäre 2002 (Basis: vorläufiger Jahresabschluss) und 2003 (Basis: Haushaltsansatz) das Grundsteueraufkommen ausgefallen, wenn Grundlage der Steuerberechnung der Hebesatz 2001 gewesen wäre?

 

Der Stadtkämmerer, Dr. Müller, beantwortete die Frage per Schreiben vom 23.10.2003 wie folgt:

 

1.   Das Gewerbesteueraufkommen setzt sich aus drei unterschiedlichen Komponenten zusammen. Das sind Vorauszahlungen, Abschlusszahlungen und Nachveranlagungen, die auf den Hebesätzen der Jahre basieren, in denen der individuelle Gewerbesteuerbescheid ergangen ist. Auswirkungen der aktuellen Hebesatzsenkungen beziehen sich fast ausschließlich auf die Vorauszahlungen. Berechnungen haben ergeben, dass die Senkung der Gewerbesteuer um fünf Hebesatzpunkte eine Wenigereinnahme von rund 1,5 Mio. € ergibt.

 

2.    Bei einer Beibehaltung des Hebesatzes von 300 v. H. bei der Grundsteuer A wären Mehreinnahmen von (2002) rund 10.000 € und (2003) rund 18.000 € entstanden. Bei der Grundsteuer B wären mit dem Hebesatz von 500 v. H. Mehreinnahmen von (2002) rund 1,3 Mio. € und (2003) rund 2,5 Mio. € entstanden.

 

Bewertung durch die Fraktion Linke Liste Wiesbaden:

 

Mit den vorgelegten Zahlen bestätigt Dr. Müller, dass auch in Wiesbaden ein beträchtliches Potential für die Erhöhung der Einnahmenseite im  städtischen Haushalt vorhanden ist.  Diese Potentiale (bei Hebesätzen wie  2001 wären  in 2003 Gewerbesteuermehreinnahmen von rund 3 Mio. € sowie Grundsteuermehreinnahmen  von rund 2,5 Mio. € möglich gewesen = 5,5 Mio. €) sind spätestens mit dem Haushalt 2004/2005 zu erschließen (siehe Antrag: Wiederanwendung der in der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2000/2001 festgelegten Hebesätze für die Gewerbesteuer und Grundsteuer). Die Jahre 2002 und 2003 haben auch in Wiesbaden gezeigt: Steuergeschenke an große Unternehmen und Immobilienbesitzer schaden nur der Stadtkasse und damit den BürgerInnen. Trotz sinkender Gewerbesteuern und damit angeblicher Anreize für mehr Firmenansiedlungen und Wirtschaftswachstum stiegen die Arbeitslosenzahlen von 9.612 am 30.09.2001 auf 12.924 am 30.09.2003. Sinkende Grundsteuern haben nicht dafür gesorgt, dass Büroflächen in Wiesbaden angemietet wurden – im Gegenteil: der Anteil nicht vermieteter Flächen stieg von 3 % auf gegenwärtig 10 %. Und die Wohnungsmieten sanken nach unseren Informationen auch nicht.

 

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