Wiesbadener Erfahrungen mit Hartz IV

 

Ist der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden aufgrund der Wiesbadener Erfahrungen mit Hartz IV ebenso wie Bundesminister Wolfgang Clement der Ansicht, “dass rund 20 Prozent der Menschen, die das Arbeitslosengeld II beziehen, nicht an­spruchsberechtigt sind”, wie Clement am 24.10.2005 in der Zeitung DIE WELT behauptet hat?

 

Hält der Magistrat es deshalb für angemessen, einen Teil der ALG II-Bezieher  als “Schmarotzer” und “Sozialbetrüger” zu bezeichnen, wie es im ministeriellen "Report vom Arbeitsmarkt im Sommer 2005" geschieht?

 

Verfügt auch die Landeshauptstadt Wiesbaden über Erfahrungen mit “Kontrolleuren” von Hartz IV-Empfängern? Wie groß ist gegebenenfalls der Hartz IV-Prüftrupp? Ver­letzen diese Kontrolleure die Privatsphäre von Hartz IV-Beziehern, indem Privatwoh­nungen inspiziert und z.B. zur Feststellung von eheähnlichen Gemeinschaften in Ehebetten und “verdächti­ger Unter­wäsche” geschnüffelt wird, wie es laut SPIEGEL vom 24.10.2005 offensichtlich andernorts praktiziert wird?

 

Wie hoch ist der anhand belegbarer Nachweise überprüfbare “Sozialbetrug” (O-Ton Clement) in Wiesbaden? Um welche Straftatbestände handelt es sich im einzelnen? Wie viele jeweils? Welche Maßnahmen hat die Landeshauptstadt Wiesbaden gegen diese “Abzocke” (O-Ton Clement) ergriffen?

 

(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

 

Antwort von Herrn Dezernent Hessenauer:

1. Ist der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden aufgrund der Wiesbadener Erfahrungen mit Hartz IV ebenso wie Bundesminister Wolfgang Clement der Ansicht, „dass rund 20 Prozent der Menschen, die das Arbeitslosengeld II beziehen, nicht anspruchsberechtigt sind", wie Clement am 24.10.2005 in der Zeitung DIE WELT behauptet hat?

Nein.

 

2. Hält der Magistrat es deshalb für angemessen, einen Teil der ALG Il-Bezieher als „Schmarotzer" und „Sozialbetrüger" zu bezeichnen, wie es im ministeriellen „Report vom Arbeitsmarkt im Sommer 2005" geschieht?

Nein.

 

3. Verfügt auch die Landeshauptstadt Wiesbaden über Erfahrungen mit „Kontrolleuren" von Hartz IV-Empfängern?

Ja.

 

4. Wie groß ist gegebenenfalls der Hartz IV-Prüftrupp?

Es sind bis zu 8 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingesetzt.

 

5. Verletzen diese Kontrolleure die Privatsphäre von Hartz IV-Beziehern, indem Privat­wohnungen inspiziert und z. B. zur Feststellung von eheähnlichen Gemeinschaften in Ehebetten und „verdächtiger Unterwäsche" geschnüffelt wird, wie es laut SPIEGEL vom 24.10.2005 offensichtlich anderenorts praktiziert wird?

Nein.

 

6. Wie hoch ist der anhand belegbarer Nachweise überprüfbare „Sozialbetrug" (O-Ton Clement) in Wiesbaden?

Im Jahr 2004 wurden 35 Strafanzeigen (im Bereich Bundessozialhilfegesetz) gestellt, im Jahr 2005 bisher 8. Eine wesentliche Änderung ist bisher nicht wahrzunehmen.

 

7. Um welche Straftatbestände handelt es sich im Einzelnen?

Zum Beispiel wird vorhandenes Einkommen nicht angegeben oder Personen mit Einkommen, die ebenfalls in der Bedarfsgemeinschaft leben, werden bei Antragstellung nicht angegeben.

 

8. Wie viele jeweils?

Hierzu liegen keine Angaben vor.

 

9. Welche Maßnahmen hat die Landeshauptstadt Wiesbaden gegen diese „Abzocke" (O-Ton Clement) ergriffen?

- Datenabgleich in Bezug auf vorhandenes Einkommen

- Alle zuständige Sachbearbeitung (Antragsaufnahme, Prüfung, Entscheidung) in einer Hand

- Plausibilitätsprüfungen (Einsehen der Girokontoauszüge, regelmäßige Prüfung der Meldeadresse etc.)

- Überprüfungen vor Ort, z. B. ob die Angaben im Antrag mit den tatsächlichen Verhältnissen überein stimmen

- Überprüfung bei Anträgen auf Beihilfen für Einrichtungsgegenstände.

Bei den eheähnlichen Gemeinschaften werden über den Basisantrag hinaus weitere Daten erhoben (z. B. Wie lange zusammen gewohnt wird, ob gemeinsame Kinder da sind, ob ein gemeinsames Konto geführt wird und vieles andere mehr).

 

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