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Umsetzung von Hartz IV in der Landeshauptstadt Wiesbaden - geantwortet hat Stadtrat W. Hessenauer 1. Wie viele ehemalige Arbeitslosenhilfeberechtigte und wie viele ehemalige Sozial-hilfeberechtigte in Wiesbaden erhielten bis 31.12.2004 Anträge für Arbeitslosengeld (ALG) II? Die Agentur für Arbeit (AfA) Wiesbaden hat uns hierzu mitgeteilt, dass 7.402 Anträge an ehemalige Arbeitslosenhilfeberechtigte verschickt wurden. Davon wurden 6.940 Anträge abgegeben. Mein Amt für Soziale Arbeit hat an ehemalige Sozialhilfeberechtigte Anträge nicht verschickt, vielmehr wurden die erwerbsfähigen Sozialhilfeberechtigten zur Antragsaufnahme nach Wiesbaden-Erbenheim eingeladen. Insgesamt wurden ca. 14.000 Einladungen verschickt, da nicht alle auf die erste Einladung hin den Antrag gestellt haben. a) Wie viele davon waren Frauen? b) Wie viele davon waren Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit? Hierzu liegen weder bei der AfA Wiesbaden noch im Amt für Soziale Arbeit Daten vor. 2. Wie viele Anträge auf ALG II wurden bis zum 31.12.2004 gestellt? Wie viele Personen jeweils hatten Anspruch und erhielten Leistungen? Von den 6.940 bei der AfA Wiesbaden gestellten Anträgen wurden ca. 3.380 bewilligt. Die Anzahl der Personen in diesen ca. 3.380 Fällen ist noch nicht bekannt, da die Einzelfälle noch nicht komplett in der eigenen EDV erfasst sind. Durch Amt 51 wurden zum 01.01.2005 an 18.851 Personen Leistungen gemäß dem SGB II erbracht. a) Von den Antragsteller/innen bzw. Leistungsempfänger/innen waren bzw. sind wie viele Frauen? Hierzu liegen uns Daten erstmals zum Stichtag 20.01.2005 vor. Zum 20.01.2005 erhielten 19.119 Personen SGB Il-Leistungen, darunter 12.165 Arbeitslosengeld II. 6.954 Personen erhielten das so genannte Sozialgeld (nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit einem Arbeitslosengeld Il-Bezieher eine Bedarfsgemeinschaft bilden). Von den zum Stichtag 20.01.2005 genannten Personen erhielten 10.392 Frauen SGB Il-Leistungen, darunter 6.972 Arbeitslosengeld II. b) Wie viele Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft? Von den zum Stichtag 20.01.2005 genannten Personen erhielten 6.062 Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft SGB Il-Leistungen, darunter 4.036 Arbeitslosengeld II. c) Wie viele Sozialhilfeberechtigte? Siehe Antwort zu 2, es waren 18.851 Personen. . d) Wie viele bisherige Bezieher/innen von Arbeitslosenhilfe? Siehe Antwort zu 2. 3. Für wie viele Bedarfsgemeinschaften wurden Anträge auf ALG II bzw. Sozialgeld bis zum 31.12.2004 gestellt? Wie viele jeweils hatten Anspruch auf Leistungen? Zum Stichtag 20.01.2005 haben 9.552 Bedarfsgemeinschaften SGB Il-Leistungen erhalten. a) Bei wie vielen davon jeweils handelte es sich um Bedarfsgemeinschaften mit Kindern? Von den unter 3. genannten Bedarfsgemeinschaften waren 4.171 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind. b) Wie viele Alleinerziehende mit Kindern befanden sich jeweils darunter? Von den unter 3. genannten Bedarfsgemeinschaften waren 2.583 Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. c) Wie viele haben vorher Sozialhilfe bezogen? 9.303 Bedarfsgemeinschaften. 4. Wie hoch ist die Anzahl der unter 25jährigen bei den Empfänger/innen von ALG II, die bis zum 31.12.2004 ihren Antrag gestellt hatten? Zum Stichtag 20.01.2005 haben 2.436 unter 25jährige Personen ALG Il-Leistungen erhalten. a) Wie hoch ist dabei die Anzahl der Frauen? Von den unter 4. genannten Personen waren 1.387 Frauen. b) Wie hoch ist dabei die Anzahl der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit? Von den unter 4. genannten Personen waren 718 ohne deutsche Staatsbürgerschaft. 5. Wie viele der Bezieher/innen von ALG II (Anträge eingereicht bis 31.12.2004) erhalten nicht die volle Regelleistung? a) Um wie viele Frauen handelt es sich dabei? b) Um wie viele Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit handelt es sich dabei? Alle Bezieher und Bezieherinnen von ALG II erhalten die volle Regelleistung. 6. Wie viele der bis zum 31.12.2004 eingereichten Anträge auf ALG II wurden abgelehnt, weil a) das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist? b) das Vermögen der Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist? c) Wie verteilen sich die abgelehnten Anträge auf die Personen Frauen und Männer mit bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit? Hierzu werden keine Daten erhoben. 7. Wie viele Wohnungslose haben einen Antrag auf ALG II bis zum 31.12.2004 gestellt? Die gestellten Anträge auf ALG II wurden nicht nach Zielgruppen ausgewertet. a) Wie viele Wohnungslose erhalten Leistungen nach SGB II? Ca. 135 Wiesbadener Wohnungslose, deren Postadresse auf das Diakonische Werk bzw. die Heilsarmee lautet, erhalten ALG II. Darüberhinaus gibt es weitere Wiesbadener Wohnungslose, die bei Bekannten etc. tageweise wohnen. Insgesamt erhalten demnach ca. 200 Wiesbadener Wohnungslose ALG II. b) Trifft es zu, dass Wohnungslosen das ALG II auf Grund ihrer Wohnungslosigkeit gekürzt wurde bzw. gekürzt werden kann? . ... Auf Grund der Wohnungslosigkeit wird Wiesbadener Wohnungslosen das ALG II nicht gekürzt. Dem Grunde nach könnte eine Kürzung um den sog. Stromanteil erfolgen. Hessenweit wird allerdings auf diese Möglichkeit der Kürzung verzichtet, da die Wohnungslosen regelmäßig in anderen Bereichen höhere Ausgaben haben. c) Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Kürzung von ALG II bei Wohnungslosen vorgenommen und in welcher Höhe? Siehe Ziffer 7 Buchstabe b. 8. Wie vielen der Antragsteller/innen für ALG II bis zum 31.12.2004 fehlte es an einem eigenen Bankkonto? Wir schätzen die Anzahl derjenigen, die bis zum 31.12.2004 Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten haben und mittlerweile ALG II erhalten und kein eigenes Bankkonto haben auf 50 - 60 Personen. a) Wie vielen Antragstellern wurde jetzt nach einer positiven Antragstellung ein Konto bei einer Bank eingerichtet? Eine Änderung durch die veränderte Rechtsgrundlage hat sich in Bezug auf die Einrichtung von Bankkonten nicht ergeben. b) Gibt es Banken in Wiesbaden, die die Einrichtung eines Kontos abgelehnt haben? Die Banken in Wiesbaden lehnen die Einrichtung eines Girokontos regelmäßig dann ab, wenn es sich um Antragsteller mit negativer Schufaauskunft handelt oder wenn bereits durch die Bank bei diesem Antragsteller ein Konto gekündigt wurde. Die zuständige Sachbearbeitung versucht in diesen Fällen die bei den Banken eingerichtete Ombudsmannfunktion im Sinne der Klientel einzusetzen. Nicht in allen Fällen sind diese Versuche von Erfolg gekrönt. 9. Widersprüchegegen ALG Il-Bescheide a) Wie viele Widersprüche gegen ALG Il-Bescheide der LH Wiesbaden sind insgesamt bis zum 28.02.2005 eingegangen? Es sind ca. 130 Widersprüche eingegangen, davon ca. 120 gegen die von der AfA Wiesbaden erlassenen Erstbescheide zum SGB II. b) Wie viele Widersprüche wurden dabei von Bedarfsgemeinschaften gestellt? Eine Auszählung der Widersprüche in Bezug auf Bedarfsgemeinschaften oder Einzelpersonen wurde nicht vorgenommen. c) Wie viele Widersprüche wurden dabei von Einzelpersonen gestellt? d) Wie viele davon sind Frauen? e) Wie viele davon sind allein erziehende Mütter oder Väter? f) Wie viele davon sind Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit? Siehe Antwort zu Ziffer 9 b. 10. Arbeitsgelegenheiten/Zusatzjobs nach SGB II-Stand 28.02.2005 a) In welchen Bereichen und von welchen Trägern werden Arbeitsgelegenheiten bzw. Zusatzjobs nach SGB II angeboten? Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um die Verbände der Wohlfahrtspflege, die Kirchen und die Beschäftigungsgesellschaften. Aber auch beispielsweise um Vereine, Altenheime und Kliniken. Träger sind beispielsweise der Caritasverband, das Diakonische Werk, EVIM oder die AWO. Die mit Abstand größte Beschäftigungsgesellschaft ist die Wiesbadener Jugendwerkstatt. b) Wie viele Arbeitsgelegenheiten bzw. Zusatzjobs sind dies insgesamt? Wir können in Wiesbaden auf die im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes in den zurückliegenden Jahren geschaffenen Strukturen zurück greifen, so dass bereits bei In-Kraft-Treten des SGB II ca. 1.250 Plätze zur Verfügung standen. Zum Stand 15.04.2005 konnten bis zu 1.250 neue Plätze für Arbeitsgelegenheiten und Qualifizierung 2. Arbeitsmarkt vereinbart werden. c) Wie wird die Gemeinnützigkeit und die Zusätzlichkeit der angebotenen Arbeitsgelegenheiten bzw. der Zusatzjobs überprüft? Regelmäßig sind die eingerichteten Arbeitsgelegenheiten und Qualifizierungsmaßnahmen im gemeinnützigen Bereich angesiedelt. Anzumerken ist, dass das Kriterium der Gemeinnützigkeit für den Bereich des SGB II nicht definiert ist. Die Arbeitsgelegenheiten müssen gemäß § 16 Abs. 3 SGB II im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein. In jedem Einzelfall werden die Kriterien Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse von der kommunalen Arbeitsvermittlung überprüft, die Entscheidung zur Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten trifft der Leiter des Amtes für Soziale Arbeit. d) Welche Zuschüsse erhalten die Träger von Arbeitsgelegenheiten oder Zusatzjobs und in welcher Höhe? Die Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten regelmäßig keine Zuschüsse. Beschäftigungsgesellschaften (WJW, BauHaus und andere), von denen wir die Bereitstellung von Fachanleitungspersonal verlangen, erhalten die dort entstehenden Anleitungskosten im Rahmen einer Platzpauschale erstattet. e) Wie hoch sind die Mehraufwandsentschädigungen bzw. die Entgelte für die Bezieher/innen von ALG II in den einzelnen Bereichen? Die Mehraufwandsentschädigung ist in allen Bereichen gleich hoch. Sie beträgt im Bereich der Erwachsenen 1 Euro pro tatsächlich geleisteter Stunde und im Bereich der Jugendlichen (unter 25jährige ohne Ausbildung) 75 Cent pro Stunde. f) Werden Mehraufwandsentschädigungen bzw. Entgelte für ALG ll-Bezieher/innen an die Betroffenen stets ohne Kürzung ausgezahlt? Wie bereits erwähnt, wird die tatsächlich gearbeitete Stunde bezahlt. g) In welcher Abrechnungsform werden Mehraufwandsentschädigungen bzw. Entgelte aufgeführt? Der Beschäftigungsträger bestätigt gegenüber dem für den erwerbsfähigen Hilfeempfänger zuständigen Fallmanager die geleisteten Mehraufwandsstunden. Die Mehraufwandsentschädigung wird dann durch die zuständige Leistungssachbearbeitung ausbezahlt. h) Trifft es zu, dass Mehraufwandsentschädigungen bzw. Entgelte zusammen mit den Leistungen des SGB II in eine „Lohnabrechnung" als Nettolohn ausgewiesen werden oder ausgewiesen werden sollen? Nein, die Mehraufwandsentschädigung hat keinen Lohncharakter. Sie wird neben der Regelleistung, den Sozialversicherungsbeiträgen und den Kosten der Unterkunft/Heizung gewährt.
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