Kommunale Aufgaben nach SGB II und SGB XII - Wiesbadener Handbuch für Sozialhilfe / Bezug zur Anfrage 105/05 der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) nach § 43 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung - 11.07.2006

 

Im Nachgang zur Anfrage 105/05 vom 31. Mai 2005 und der dazugehörigen Antwort vom 14. Juni 2005 durch Herrn Stadtrat Hessenauer erbaten wir die Übersendung des in der Antwort erwähnten "Wiesbadener Handbuchs für Sozialhilfe" (am besten in elektronischer Form).

 

Mit Antwort von Stadtrat Hessenauer erreichte uns am 12. Oktober 2005 die Nachricht, dass das "Wiesbadener Handbuch für Sozialhilfe" sich derzeit in Überarbeitung und Umstellung auf eine elektronische Form befindet und erst nach deren Fertigstellung darüber entschieden wird, ob das Handbuch allgemein zugänglich gemacht wird.

 

Am 21. Oktober 2005 haben wir zu obiger Aussage weitere Fragen übermittelt, die Stadtrat Hessenauer am 31. Oktober in Bezug auf die Fertigstellung der Überarbeitung dahingehend beantwortet hat, dass damit zum Ende des ersten Quartals 2006 der Fall sein wird.

 

Aufgrund dieser Ankündigung bitten wir mit diesem Schreiben erneut um zeitnahe Übersendung des „Handbuches“ (vorzugsweise auch in elektronischer Form) und bekräftigen erneut unser Anliegen gemäß § 43 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung zum Fragerecht i.V.m. § 50 Absatz 2 HGO.

 

 

Die Anfrage beantwortete in Vertretung von Herrn Dezernent Hessenauer Frau Stadträtin Gaby Wolf:

 

Sehr geehrter Herr Bohrer,

 

bereits mit Schreiben vom 26.06.2006 hat die Linke Liste Wiesbaden für den Ortsbeirat Wiesbaden-Mitte unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz um die Weitergabe des Wiesbadener Handbuches gebeten.

 

Mit Schreiben vom 29.06.2006 habe ich diese Anfrage beantwortet. Das Gesetz zur Rege­lung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IfG) vom 05.09.2005 regelt abschließend den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei den Behörden des Bundes.

 

Ein Anspruch auf Informationszugang in Bezug auf Kommunen oder Landesbehörden besteht nach dem IfG (Bund) nicht. Schon mit meinem Schreiben vom 29.06.2006 habe ich um Verständnis gebeten, dass ich die amtsinternen Regelungen meines Amtes für Soziale Arbeit weder an die Linke Liste Wiesbaden weiterleiten noch veröffentlichen werde.

 

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