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Rechtlicher
und zeitlicher Zusammenhang von Grundstückserwerb und Baubeginn – 19.06.2001 In welchem rechtlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen die Zustimmung des Magistrats (Nr. 0490 vom 29. Mai 2001) zu einem Grundstückserwerb (-tausch) und der Beginn der Bauarbeiten auf den betroffenen Grundstücken?
Zusammengefasste
Antwort / Bewertung LiLi: Nach Aussage von Herrn Bürgermeister Goßmann hatten die städtischen Körperschaften mit dem am 15.02.2001 beschlossenen Durchführungsvertrag einer Erweiterung des DG-Verlages zugestimmt. Es wäre also kein Grund vorhanden gewesen, die Baumaßnahmen bis zur Bestäti- gung des Grundstücksgeschäftes durch die Körper- schaften zurückzustellen. Gleichwohl bestätigte der Bürgermeister, dass diese Verfahrensweise eine Ausnahme sei und ein Baubeginn erst nach erfolgten Grunderwerb, beschlossen von den städtischen Gremien, erfolge. Hoffentlich war es nur eine Ausnahme!
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