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Die Nichtzulassung der unten aufgeführten Frage begründete Stadtverordnetenvorsteherin Frau Thiels wie folgt:
Sehr geehrter Herr Bohrer,
für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. März 2003 haben Sie auf der Grundlage von § 46 HGO eine Frage hinsichtlich einer Geständniserzwingung durch Androhung bzw. Anwendung von Gewalt durch Behörden eingereicht.
Das Fragerecht von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung ist Ausfluss des Überwachungsrechts gegenüber dem Magistrat gemäß § 50 HGO.
Es kann sich daher nur, wie auch in, der Geschäftsordnung niedergelegt, auf Angelegenheiten aus dem Geschäftsbereich des Magistrates beziehen. Die Frage stellt auf eine Angelegenheit ab, die sicherlich nicht eine kommunale ist. Polizeiliche Ermittlungsverfahren , sind Angelegenheit des Landes und der hierzu berufenen Einrichtungen. Ein Magistrat kann in einer solchen Angelegenheit keinen Beschluss herbeiführen um damit seine, Auffassung - auch gegenüber der Stadtverordnetenversammlung - zum Ausdruck zu bringen. Aufgabe des Magistrats ist, die Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausführung sowie die laufende Verwaltung zu besorgen.
Auch wenn ich in der Vergangenheit Fragen zugelassen habe, die nicht unbedingt in die kommunale Zuständigkeit fallen, so war dennoch in allen Fällen ein kommunaler Bezug zu Wiesbaden gegeben - Baurecht, Ordnungsrecht.
Frage der Linken Liste Wiesbaden: Geständniserzwingung durch Androhung bzw. Anwendung von Gewalt durch Behörden
Im Zusammenhang mit der Tatsache,dass seitens des stellvertretenden Leiters der Frankfurter Polizeibehörde zur Erzwingung von Geständnissen Gewalt angedroht und ihre Anwendung erwogen wurde, verbunden mit der Tatsache, dass der hessische Ministerpräsident Koch (CDU) für ein solches Vorgehen Verständnis zeigte, wird an den Magistrat die Frage gerichtet: Welche Haltung nimmt der Magistrat zur Frage der Geständniserzwingung durch Gewalt konkret ein und teilt er die Auffassungen des hessischen Ministerpräsidenten zur Erzwingung von Geständnissen durch Anwendung von Gewalt und welche Auffassung vertritt zu solchen Methoden der Geständniserzwingung die Leitung der Wiesbadener Polizeibehörde? (Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)
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