Planungen im Bereich Fort Biehler

 

Für welche Nutzungen sind die Flächen im Bereich Fort Biehler ausgewiesen, die bislang anvisiert sind als Flächen zur Nutzung im Zusammenhang mit der Verlegung des europäischen Hauptquartiers der US-Army von Heidelberg nach Wiesbaden?

 

Welche planungsrechtlichen Änderungen müssen erfolgen, wenn diese Flächen ihrer vorgesehenen Nutzung im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung des europäischen Headquarters zugeführt werden sollen?

 

Welchen Gremien sind dabei zu beteiligen?

 

Welche Maßnahmen sind zur Bereitstellung seitens der Landeshauptstadt Wiesbaden bzw. seitens deutscher Behörden erforderlich?