Planungen im Bereich Fort Biehler - 30.11.2001 

 

Welche lang- und kurzfristigen Planungen existieren für den Bereich Fort Biehler?

Es wird insbesondere um Auskunft zu folgenden Aspekten gebeten: 

- Unterschutzstellung von Naturflächen (besonders ehem. „flächenhaftes Naturdenkmal“), (Ausweitung von) Bannwald und weiterer Flächen 

- Entwicklung als Naherholungsgebiet im Zusammenhang mit Radweg, Streuobstroute, Regionalpark Rhein-Main, Biotop Petersberg (Cyperus- und Tierpark) 

- Sicherung und (touristische) Nutzung der Fortanlagen des 19. Jahrhunderts und der Erbenheimer Warte (von 1497) 

- Auslagerung der (widerrechtlichen), bislang geduldeten, aber problematischen Gewerbebetriebe im „Wäldchen“  

- Verbesserung des Anschlusses an den ÖPNV (Taktzeiten und Andienungszeitraum der Linie 28) 

- Erstellung einer Lärmschutzwand zur B 454 in den an den Lärmschutzwall angrenzenden Bereichen 

- Notwendige Maßnahmen gegen die massive Lärmimmission durch Flugmaschinen (vor allem Hubschrauber) des Militärflugplatzes Erbenheim, insbesondere die Beeinträchtigungen durch Abend- und Nachtflüge (z.B. stundenlanges Kreisen über dem Wohngebiet) in niedriger Höhe in bestimmten Bereichen der Siedlung Fort Biehler 

- Fehlende Straßenbeleuchtung im Bereich der Boelckestraße zwischen Wartturm und Ende der Wohnbebauung in Richtung Wiesbaden-Innenstadt (Neubauten) 

- Wiederkehrende, zeitweise erhebliche Verschmutzung der Fahrbahn mit Erde (Schmierschicht) und dadurch Gefährdung des Straßenverkehrs im Bereich der Zufahrt aus Richtung Wiesbaden-Erbenheim vor der Zufahrt zu einem Betrieb, für den Erdaushub transportiert wird  

- Geplanter Grundstückserwerb bzw. geplante Grundstücksveräußerungen seitens der Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz sowie der Bundesrepublik Deutschland 

- Zukunft der im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Flächen, insbesondere des bislang zu Übungszwecken genutzten Geländes

 

Zusammengefasste Antwort von Dezernent Prof. Pös:

- Das Wäldchen am Fort Biehler ist derzeit als Naturdenkmal ausgewiesen. Für 2002 ist vorgesehen, das Wäldchenals Landschaftsbestandteil gemäß § 15 HENatG auszuweisen, mit der Zielsetzung der naturschutzfachlichen Entwicklung. Weiter Unterschutzstellungen sind nicht geplant

- Die Streuobstroute liegt fest und wird in der Karte "Streuobstroute Nassauer Wald - Wiesbaden und Umgebung, Karte Süd" dargestellt.

Es existiert eine Arbeitsgemeinschaft "Biotop Petersberg". Das existierende Entwicklungskonzept wird mit finanzieller Unterstützung der Stadt (Mittel bewilligt bis 2003) Schritt für Schritt umgesetzt.

Potentiale zur Freizeit- und Erholungsnutzung sind dargestellt im Gutachten "Freizeit und Erholung" vom November 2001 und im Landschaftsplan.

Außer der Regionalparktrasse ist im Bereich Fort Biehler in Bezug auf die Planungen zum Regionalpark Rhein-Main nichts weiteres vorgesehen.

In diesem Bereich sind keine zusätzlichen Radwege geplant und werden auch nicht für notwendig gehalten.

- Bei der Erbenheimer Warte handelt es sich um ein Kulturdenkmal welches in Folge von Rissen im Turmhelm nicht als Aussichtsmöglichkeit genutzt werden kann. Planungen für eine Instandsetzung liegen nicht vor.

- Eigentümer des Gesamtareals Fort Biehler ist das Bundesvermögensamt. Bereits ausgesprochene Kündigungen durch das Amt führten zu Widersprüchen der betroffenen Firmen. Im Hinblick auf die damit verbundenen Existenzgefährdungen wurde der Vollzug der Kündigungen ausgesetzt. Eine Verlagerung auf die wenigen (wertvollen) städtische Baugrundstücke ist nicht möglich und von den Betrieben nicht bezahlbar.

- Das tägliche Fahrgastaufkommen an der dortigen Haltestelle liegt bei ca. 60 Einstiegen (ein Fahrgast je Busfahrt). Damit rechtfertigt sich keine Ausweitung des Angebotes. Nur eine Gesamtnachfrageerweiterung, z. B. durch Ausweitung des Gewerbegebietes Petersweg, bei der Linie 28, könnte eine Angebotsverbesserung rechtfertigen.

- Ein Rechtsanspruch zur Erstellung einer Lärmschutzwand besteht nicht, da bereits im Zusammenhang mit dem Neubau der B455 passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt wurden. Geräuschemissionen wurden in der Vergangenheit durch verschiedene Untersuchungen in ganz Wiesbaden erfasst und öffentlich erläutert. Bis Ende 2002 werden die Verkehrsplaner und der TÜV Rheinland konkrete Lösungsansätze erarbeiten. Die Sanierungsmaßnahmen werden nach einer festgelegten Prioritätenliste und entsprechend der finanziellen Möglichkeiten der Stadt realisiert.

- Die Zahl der Flugbewegungen wurden zwischen 1992 und 2000 um zwei Drittel reduziert. Der Flugbetrieb findet in einer zeitlichen Rahmensetzung statt (ausführlich ist das im Büro der LiLi nachzulesen). In den Monaten April bis September von Montag bis Freitag finden Flugbewegungen auch nach 22:00 Uhr statt. Durch die räumliche Nähe zum Militärflugplatz werden sich auch zukünftig Beeinträchtigungen durch Fluggeräusche für die Bewohner von Fort Biehler nicht ganz vermeiden lassen.

- Ein Neubau der Straßenbeleuchtung zwischen  Wartturm und Ende der Wohnbebauung in Richtung  Wiesbaden-Innenstadt konnte nicht erfolgen, da kein Erschließungskostenbeitrag entrichtet wurde.

- Die Straßen im Fort Biehler sind laut Entsorgungsbetriebe in die Reinigungsklasse C eingestuft. Das bedeutet, die Anlieger sind verpflichtet die Straßen bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen. Bei einer Kontrolle am 5. April 2002 wurden keine außerordentlichen Verschmutzungen festgestellt.

- Die Ankaufsverhandlungen für das Areal Fort Biehler haben bisher noch keinen Fortgang gefunden, da das vom Bundesvermögensamt erbetene Gutachten - trotz mehrfachen Nachfragens - bis heute nicht vorliegt.

Die Angelegenheit wird daher im Hinblick auf einen Erwerb sicherlich weder vom  Verkäufer - Bundesvermögensamt - noch von der Stadt vorangetrieben werden.

- Die weiteren Entwicklungen betreffs des Areals und des bislang zu militärischen Übungszwecken genutzten Geländes sind abzuwarten.

 

 

 

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