Festival “Folklore
im Garten“ – 14.09.01
Anlässlich
des Festivals "Folklore im Garten" war offensichtlich ein privates
Sicherheitsunternehmen für den Veranstalter tätig.
1.Um welches Unternehmen handelte es sich?
2. Ist dem Magistrat bekannt, ob das Unternehmen auch in der sog. Türsteherszene
im Bereich von Diskotheken eingesetzt wird?
3. Ist dem Magistrat bekannt, dass sich die sogenannte Türsteherszene im
kriminellen Milieu bewegt?
4. Wie viele Mitarbeiter/innen des Unternehmens waren bei dem Festival
eingesetzt?
5.Aus welchen Gründen wurde das beauftragte Unternehmen eingesetzt?
6. Welche Aufgaben hatte das private Sicherheitsunternehmen bei Folklore im
Garten?
7. Sofern Taschenkontrollen zum Aufgabengebiet gehörten: Waren diese
Kontrollen den Besucherinnen und Besuchern beim Kartenverkauf bekannt
gegeben worden?
8. Wie hoch waren die Kosten für das private Sicherheitsunternehmen?
Am
Freitagabend bestand das Ordnungsamt auf Einhaltung der Sperrstunde um
Mitternacht. Aus welchen Gründen wurde in diesem Jahr zumindest am Freitagabend
auf Einhaltung der Sperrstunde bestanden?
Zusammengefasste
Antwort / Bewertung LiLi:
Die
Firma IHS GmbH in Hessen & Co. Bewachungs KG aus Wiesbaden war als privates
Sicherheitsunternehmen bei "Folklore im Garten" eingesetzt. Über die
Tätigkeit dieser Firma in der sog. Türsteherszene ist Herrn Stadtrat
Hessenauer genauso wenig bekannt wie eventuelle Ver- bindungen von dort aus ins
kriminelle Millieu. Nach Recherchen der LiLi fiel die Firma aber bereits dadurch
auf (Frankfurter Rundschau, 12.09.98), dass sich einzelne Mitarbeiter mit
"Heil Hitler" begrüßten und mit "Herr
Obersturmbannführer" ansprachen.
Bestätigt
wurde in der Antwort, dass zur Aufgabe der Mitarbeiter die Gepäckkontrolle
betreffs mitgebrachter Getränke gehörte. Allerdings versäumte es die Stadt
auf den Eintrittskarten darauf hinzuweisen, was nicht auf das Festivalgelände
gehörte. In der Praxis haben diese Mit arbeiter auch nach anderen Gegenständen
geschaut - z.B. Drogen - und damit polizeiliche Aufgaben übernommen. Die Stadt
muss nach Auffassung der LiLi dafür sorgen, dass zukünftig eine Verletzung von
Persönlichkeitsrechten durch private Sicherheitsunternehmen ausgeschlossen ist.
Den
Auseinandersetzungen wegen der Einhaltung der Sperr- und Schließzeiten lag kein
strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Es fehlte lediglich die
"passende" Genehmigung.
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