Festival “Folklore im Garten“ – 14.09.01

Anlässlich des Festivals "Folklore im Garten" war offensichtlich ein privates Sicherheitsun­ternehmen für den Veranstalter tätig.

1.Um welches Unternehmen handelte es sich?

2. Ist dem Magistrat bekannt, ob das Unternehmen auch in der sog. Türsteherszene im Be­reich von Diskotheken eingesetzt   wird?

3. Ist dem Magistrat bekannt, dass sich die sogenannte Türsteherszene im kriminellen Milieu bewegt?

4. Wie viele Mitarbeiter/innen des Unternehmens waren bei dem Festival eingesetzt?

5.Aus welchen Gründen wurde das beauftragte Unternehmen eingesetzt?

6. Welche Aufgaben hatte das private Sicherheitsunternehmen bei Folklore im Garten?

7. Sofern Taschenkontrollen zum Aufgabengebiet gehörten: Waren diese Kontrollen den Besucherinnen und Besuchern beim   Kartenverkauf bekannt gegeben worden?

8. Wie hoch waren die Kosten für das private Sicherheitsunternehmen?

Am Freitagabend bestand das Ordnungsamt auf Einhaltung der Sperrstunde um Mitternacht. Aus welchen Gründen wurde in diesem Jahr zumindest am Freitagabend auf Einhaltung der Sperrstunde bestanden?

 

Zusammengefasste Antwort / Bewertung LiLi:

Die Firma IHS GmbH in Hessen & Co. Bewachungs KG aus Wiesbaden war als privates Sicherheitsunternehmen bei "Folklore im Garten" eingesetzt. Über die Tätigkeit dieser Firma in der sog. Türsteherszene ist Herrn Stadtrat Hessenauer genauso wenig bekannt wie eventuelle Ver- bindungen von dort aus ins kriminelle Millieu. Nach Recherchen der LiLi fiel die Firma aber bereits dadurch auf (Frankfurter Rundschau, 12.09.98), dass sich einzelne Mitarbeiter mit "Heil Hitler" begrüßten und mit "Herr Obersturmbannführer" ansprachen.

Bestätigt wurde in der Antwort, dass zur Aufgabe der Mitarbeiter die Gepäckkontrolle betreffs mitgebrachter Getränke gehörte. Allerdings versäumte es die Stadt auf den Eintrittskarten darauf hinzuweisen, was nicht auf das Festivalgelände gehörte. In der Praxis haben diese Mit arbeiter auch nach anderen Gegenständen geschaut - z.B. Drogen - und damit polizeiliche Aufgaben übernommen. Die Stadt muss nach Auffassung der LiLi dafür sorgen, dass zukünftig eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch private Sicherheitsunternehmen ausgeschlossen ist.

Den Auseinandersetzungen wegen der Einhaltung der Sperr- und Schließzeiten lag kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Es fehlte lediglich die "passende" Genehmigung.

 

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