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Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Wiesbaden
Bezug zur Anfrage 100/05 der Fraktion Linke Liste Wiesbaden (LiLi) vom 31.03.05 nach § 43 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung / Antwort von Stadtrat Grella vom 4. Juli 2005
Der zweite Teil der Anfrage konnte seitens des Dezernats nicht beantwortet werden, da entsprechende Daten seinerzeit nicht vorlagen. Es wurde mitgeteilt, dass zu Beginn des Jahres 2006 die erfragten Daten vorliegen und mitgeteilt werden können, Wir erinnern deshalb an die Übermittlung der erbetenen Antwort (Frage "2.1 bis 2.3").
Zu Frage 1 bitten wir um Aktualisierung der Angaben. Zu den seinerzeit übermittelten Angaben erscheinen uns die übermittelten Angaben fraglich. So wurde z .B. mitgeteilt, dass (nur) drei Personen seit mehr als 10 Jahren mit Duldung in Wiesbaden leben. Schon uns sind namentlich mehr als drei Personen bekannt, die mehr als 10, ja sogar mehr als 15 Jahre, hier in Wiesbaden mit (jeweils befristeter) Duldung leben. Auch Personen, die sich beruflich und/oder ehrenamtlich mit der Lage von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Wiesbaden beschäftigen, halten die übermittelten Daten für unzutreffend. Wir bitten bei der Aktualisierung der Angaben um diesbezügliche Prüfung
Antwort von Stadtrat Grella:
Auf Grund des Schreibens der Fraktion Linke Liste Wiesbaden vom 23.01.2006 ergänze bzw. berichtige ich meine Antwort vom 04.07.2005 wie folgt:
Zu Frage 1:
Erläuterung: Obwohl dem Wortlaut nach ausschließlich nach geduldeten Personen gefragt wird, bezieht die Antwort auch die Flüchtlinge mit ein, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz sind. Auf Grund der wesentlich verbesserten Auswertungsmöglichkeiten im Datensystem konnten nunmehr die tatsächlichen Zahlen ermittelt werden. Die meiner Antwort vom 04.07.2005 zugrunde liegende Auswertung war unzutreffend, da in der datentechnischen Erfassung Gestattungen und Duldungen im EDV-System verwechselt wurden.
Zu Frage 2: „2.1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (gem. § 25 V AufenthG) wurden bisher in Wiesbaden gestellt (differenziert nach den Jahren 2001 bis 2005)?" „2.2. Über wie viele dieser Anträge wurde bisher positiv bzw. negativ entschieden?" „2.3. Worin liegen die Ablehnungsgründe?"
Antwort: Es wurden im Jahr 2005 insgesamt 114 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG gestellt. Davon wurden 34 Anträge positiv und 20 Anträge negativ beschieden. In 60 Fällen konnte noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden. Hauptgrund der Versagungen ist die Nichterfüllung der Passpflicht.
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