Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Wiesbaden
 

1. Wie viele Flüchtlinge und andere Personen mit fremder Staatsangehörigkeit leben zur Zeit geduldet in Wiesbaden?

 

1.1. Wie viele dieser Personen sind minderjährig?

 

1.2.1. Wie viele dieser Personen leben bereits seit mehr als 2 Jahren in Wiesbaden bzw. der Bundesrepublik Deutschland?

1.2.2. Wie viele davon seit mehr als 5 Jahren?

1.2.3. Wie viele davon seit mehr als 10 Jahren?

  

2.1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (gem. § 25 V AufenthG) wurden bisher in Wiesbaden gestellt (differenziert nach den Jahren 2001 bis 2005)?

 

2.2. Über wie viele dieser Anträge wurde bisher positiv bzw. negativ entschieden?

 

2.3. Worin liegen die Ablehnungsgründe?

 

Zwischenantwort von Stadtrat P. Grella:

 

Die unter anderem in den Fragestellungen enthaltenen Kriterien wie Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus und Alter werden nicht in dieser Kombination statistisch systematisch erfasst.

 

Die Verwaltung klärt daher im Moment mit dem Betreiber der elektronischen Datenverarbeitungssysteme im Ausländerwesen, ob und in welchem Umfang entsprechende Datensonderauswertungen kostenneutral durchgeführt werden können.

 

Die Beantwortung der Fragen wird daher noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

 

Antwort von Stadtrat P. Grella

 

Zu Frage 1:

 

Frage

 

Antwort

 

 

 

Duldung

 

Gestattung

 

Gesamt

 

„1 . Wie viele Flüchtlinge und andere Personen mit fremder Staatsangehörigkeit leben zur Zeit geduldet in Wiesbaden?"

 

345

 

892

 

1.237

 

„1.1. Wie viele dieser Personen sind minderjährig?"

 

107

 

277

 

384

 

„1 .2.1 . Wie viele dieser Personen leben bereits seit mehr als 2 Jahren in Wiesbaden bzw. der Bundesrepublik Deutschland?"

 

166

 

713

 

879

 

„1 .2.2. Wie viele davon seit mehr als 5 Jahren?"

 

15

 

486

 

501

 

„1 .2.3. Wie viele davon seit mehr als 10 Jahren?"

 

3

 

283

 

286

 

 

Erläuterung:

 

Obwohl dem Wortlaut nach ausschließlich nach geduldeten Personen gefragt wird, bezieht die Antwort auch die Flüchtlinge mit ein, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz sind. Das Ergebnis wäre sonst nicht aussagekräftig, wie z.B. die Zahl der Personen mit mehr als 5 Jahren Aufenthalt dokumentiert:

 

Lediglich 15 geduldete Personen, aber 486 Personen mit Gestattung.

 

Zu Frage 2:

 

„2.1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (gem. § 25 V AufenthG) wurden bisher in Wiesbaden gestellt (differenziert nach den Jahren 2001 bis 2005)?"

 

„2.2. Über wie viele dieser Anträge wurde bisher positiv bzw. negativ entschieden?"

 

„2.3. Worin liegen die Ablehnungsgründe?"

 

Antwort:

Die genannte Vorschrift ist erst zum 01.01.2005 mit dem Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Eine Beantwortung für den Zeitraum vorher ist daher nicht möglich. Da Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung im Berichtswesen der Ausländerbehörde zwar als Gesamtgröße, nicht jedoch differenziert nach den sehr zahlreichen möglichen Rechtsgrundlagen erfasst werden, liegen die gewünschten Daten auch für die Zeit seit 01.01.2005 nicht vor.

 

Die Verwaltung wird aber versuchen, die geschätzt wenigen Fälle dieser Anträge seit Jahresbeginn nachzuerfassen und zunächst bis zum 31.12.2005 die Daten nach den hier genannten Kriterien zu erheben.

 

Zu Beginn des Jahres 2006 könnten dann die Fragen 2.1. bis 2.3. für das Jahr 2005, also für das erste Jahr der Anwendung dieser neuen Vorschrift, beantwortet werden.

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