Anfrage zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe im Stadtbereich Wiesbaden, insbeson­dere in AKK, sowie zur Entwicklung und Handhabung des Wiesbadener Mietspiegels  - 02.07.01

Die Fraktion Linke Liste ersucht um folgende Auskünfte betreffs der Fehlbelegungsabgabe im sozialen Wohnungsbau nach:

Wie hoch war das Aufkommen aus der Fehlbelegungsabgabe bei der Stadt Wiesbaden seit 1990?

Wo wurde diese Abgabe eingesetzt?

Wie viel Geldmittel aus dieser Abgabe flossen nach AKK?

Gibt es Überlegungen, auf die Fehlbelegungsabgabe ganz zu verzichten, um sozial besser gestellte Familien nicht dazu zu motivieren, ihre Wohnung zu kündigen und in eine andere Gegend oder sogar außerhalb der Stadt zu ziehen?

Inwiefern fließen Faktoren wie Lärmbelästigung, Luftverschmutzung, zunehmender Ver­kehr (Straßen-, Bahn- und Luftverkehr) sowie die Ausweitung von Gewerbeflächen - all­gemein: Wohnwert und Lebensqualität - in die Berechnung des Wiesbadener Mietspiegels ein?

 

Zusammengefasste Antwort / Bewertung LiLi:

Aus der umfangreichen Antwort von Herrn Hessenauer die Kernaussagen:

Jährlich fließen knapp 4 Millionen DM dem Haushalt aus der Fehlbelegungsabgabe zu. Die Einnahmen wurden seit Mitte 1993 ausschließlich zur Refinanzierung öffentlich geförderter Bauvorhaben verwendet (insgesamt 450 Wohnungseinheiten). Einnahmen in AKK wurden auch dort für die kommunale Mitfinanzierung von Bauvorhaben eingesetzt. 

Für die gelegentlich behauptete Verdrängungswirkung der Abgabe gibt es - abgesehen von Einzelfällen - namentlich in Wiesbaden keinen empirischen Beleg. Dies ist nach Auffassung von Herrn Hessenauer der besonderen hessischen Rechtslage zuzuschreiben, nach der die Abgabe einer "Kappung" in Abhängigkeit vom Mietspiegel unterliegt. Das Einkommen des Mieters hat damit nur bis zu einer gewissen Grenze Einfluss auf die Miethöhe.

 

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