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Ermäßigung für Bezieher von ALG II bei kulturellen Veranstaltungen in der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ist der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden bereit, darauf hinzuwirken, dass Bezieher/innen von ALG II beziehungsweise Sozialhilfe bei kulturellen Veranstaltungen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (z.B. im hessischen Staatstheater bei den Maifestspielen) zumindest dieselben Ermäßigungen in Anspruch nehmen können wie Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Schwerbehinderte u.a.?
Antwort durch Stadtrat von Scheidt: Überlegungen von Seiten des Magistrats, für diese Personengruppen Ermäßigungen bei kulturellen Veranstaltungen einzuführen, gibt es derzeit nicht. Grundsätzlich ergeben sich durch die Einräumung von Ermäßigungen und Rabatten Einnahmeverluste, die innerhalb der vorhandenen Budgets der Veranstalter aufgefangen werden müssen. Dessen ungeachtet wird dieses Thema sowohl innerhalb des Kulturdezernats als auch - in Bezug auf Kooperationsveranstaltungen - in den jeweiligen gemeinsamen Gremien (z.B. Verwaltungsausschuss Staatstheater) diskutiert werden. Es sei abschließend auch darauf hingewiesen, dass insbesondere im Bereich der kulturellen Bildung (Kurse an der Volkshochschule/ Unterricht an der Musik- und Kunstschule) bereits jetzt erhebliche Rabatte für diese Personengruppen gewährt werden.
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