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Veräußerung kommunalen Eigentums auf dem Wege des “Cross-Border-Leasing” - 01.05.2003 1. Hat der Magistrat Wiesbadens die Absicht kommunales Eigentum auf dem Wege des “Cross-Border-Leasing” zu veräußern? 2. Wie schätzt der Magistrat diese Art von Eigentumsveräußerung (Vor- und Nachteile) ein?
Antwort
vom Kämmerer Dr. Müller: Das Finanzdezernat beschäftigt sich ständig mit allen Fragen der Finanzierung, insofern auch mit Cross-Border-Leasing (CBL). Für den Fall, dass das Finanzdezernat zu einer positiven Einschätzung käme, würde das Stadtparlament vor dem Start eines CBL-Projekts selbstverständlich eingebunden werden.
Die LiLi meint dazu: Die Verantwortlichen in der Kämmerei sei angeraten sich schnellstmöglich mit den Bedenken der bayrischen Landesregierung (CSU) oder unabhängiger Experten sowie von Bürgerinitiativen (z. B. in Frankfurt am Main) bekannt zu machen, um die Gefahren und die fehlende Seriosität solcher CBL-Geschäfte einschätzen zu können. Danach sollte das Thema zu den Akten gelegt werden.
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