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Bestandsschutz für Gebäude und Anlagen im Bereich des ehem. Schlachthofgeländes – 07.11.2002
Für welche Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen im Bereich zwischen Mainzer Straße, 1. Ring und Bahngleisen (Hauptbahnhof sowie ehem. Schlachthofgelände und angrenzende Flächen) gibt der Magistrat (auf welcher Grundlage, zu welchem Zweck und für welchen Zeitraum) Bestandsschutz?
(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)
Antwort
von Herrn Dezernent Goßmann: Der Wasserturm auf dem Schlachthofgelände steht unter Denkmalsschutz und hat damit unbefristet Bestandsschutz. Entsprechend eines Beschlusses aus dem Jahre 1998 hat die vom KuK e.V. genutzte ehemalige Schlachthalle einen befristeten Bestandsschutz bis 31.12.2013. Danach ist eine jährliche Vertragsverlängerung möglich. Auf Nachfrage von Herrn Bohrer bestätigte Herr Goßmann, dass es eine Magistratsvorlage gibt, mit der u.a. über den Abriss der „Adrian“-Halle entschieden werden soll. Dieser Abriss soll solange ausgesetzt werden, bis die neue Rahmenplanung Schlachthof verabschiedet wurde. Das sei aber kein rechtlich abgesicherter Bestandsschutz.
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