Geplante Beseitigung der Pappelallee an der Rheinuferpromenade in Mainz-Kastel

1. Trifft es zu, dass der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden bzw. das zuständige Fachdezernat daran festhalten, die landschaftsprägende Pappelallee an der Kasteler Uferpromenade perspektivisch zu beseitigen und zu fällende Pappeln (wenn überhaupt) durch andere Baumarten zu ersetzen?

2. Obwohl nach den hier vorliegenden Informationen bereits im Herbst 2003 – nach Auskunft des Fachamtes nicht mehr verkehrssichere – Pappeln gefällt wurden, sollen zusätzlich etwa 25 Pappeln in diesem Frühjahr gefällt worden sein. Welche Gründe gab es hierfür, die offenbar im Herbst 2003 noch nicht vorlagen? 3. Welche Bedeutung hat für die Frage der Fällung und Neubepflanzung mit Pappeln bzw. standortfremden Baumarten die Tatsache, dass an dieser Stelle die Pappeln seit Jahrhunderten landschafts- bzw. stadtprägenden Charakter haben und die Eleonorenstraße (incl. Straßenraum mit Laternen und Bäumen) zumindest in einem Teilstück eine Gesamtanlage im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes darstellt?4. Wurde vor Fällung der Pappeln geprüft, welche Auswirkungen die Fällung auf die dort vorhandene Tierwelt (z.B. Fledermäuse) hat? Wenn ja, von wem wurde die Prüfung vorgenommen und mit welchem Ergebnis?5. Hat die Grundstückeigentümerin der Fällung der Pappeln und der wohl weiterhin geplanten Beseitigung der Pappelallee zugestimmt?6. Inwiefern finden die Voten des zuständigen Ortsbeirates und aus der Bürgerschaft für den Erhalt der Pappelallee Berücksichtigung bei der Frage der Gestaltung der Kasteler Uferpromenade bzw. der Pappelallee an der Eleonorenstraße in Mainz-Kastel?

Antworten von Herrn Dezernenten Grella:


Zu 1.

Für den Teilabschnitt der Eleonorenstraße vom Rathenauplatz zur Johannes-Gossner-Straße besteht die Absicht, die noch vorhandenen Pyramidenpappeln im Rahmen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit bedarfsweise zu fällen. Ersatzweise werden die entstehenden Lücken mit Linden- und Vogelkirschbäumen bepflanzt. Dies ist bereits zu ca 80 % erfolgt.

Auf die erneute Verwendung von Pappeln wird verzichtet, da zum einen eine doppelreihige Bepflanzung aufgrund der Nähe zur Bordsteinkante sowie des vorhandenen Abwasserkanals fachlich nicht zu vertreten war. Das energiereiche Wurzelwerk hat bereits Schäden am Hauptkanal sowie einigen Hausanschlusskanälen verursacht.  

Das weitere Vorgehen wird mit Vertretern der Anlieger und dem Ortsbeirat erörtert.

  Zu 2.

Es trifft zu, dass bereits im Herbst 2003 Baumfällungen ausgeführt wurden. Hierbei handelte es sich um die Bäume, welche in der Standsicherheit akut gefährdet waren. Im Laufe des Winters wurden überwiegend Pyramidenpappeln gerodet, welche aufgrund erhöhter Kronenbruchgefahr eine Verkehrsgefährdung darstellten. Diese Arbeiten erfolgten in unbelaubtem Zustand.

  Zu 3.

Die Pflanzung von Pappeln im Straßenbereich ist nicht zeitgemäß. Hier wurde den geänderten Bedingungen Rechnung getragen. So hat sich die Rheinuferlandschaft seit 1900 wesentlich verändert. Die heutige Rheinuferpromenade besteht aus einer 2-reihigen Anpflanzung von Flachschnittplatanen. Eine Überprüfung mit der Denkmalschutzbehörde ergab, dass in dem denkmalgeschützten Bereich keine Veränderung stattgefunden hat. Die Verwendung von Vogelkirschen und Linden kann nicht als standortfremde Baumart angesehen werden.  

Zu 4.

Da es sich hierbei um eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit handelte, wurde auf die Prüfung der Auswirkungen auf die Tierwelt verzichtet. Dennoch erfolgte bei Ausführung der Fällarbeiten an den Bäumen eine Überprüfung auf das Vorhandensein von Fledermaushöhlen. Daher wurden die Bäume vor der Fällung erst entastet. Es waren keine Fledermaushöhlen vorhanden.

  Zu 5.

Da es sich hierbei um eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit handelt und sich die Unterhaltspflicht bei der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet, ist die Einholung von Fällgenehmigungen an anderer Stelle nicht erforderlich.

  Zu 6.

Im Rahmen der Möglichkeiten und nach Abwägung aller Sachzwänge werden einvernehmliche Lösungen angestrebt. Die Wünsche aus der Bürgerschaft zur Verlagerung der Pflanzachse von der Fahrbahn in den vorhandenen Gehölzstreifen konnte nicht realisiert werden. Die Gründe hierfür wurden vor Ort eingehend diskutiert.

 

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