Einsatz von 1-€-Jobbern beim Bauhaus - 17.10.2006

 

Unsere Anfrage vom 06.07.2006 bezüglich des Einsatzes von 1-Euro-Jobbern beim Bauhaus Stadtteilservice wurde mit Datum vom 01.09.2006 beantwortet. Hierfür möchten wir uns bedanken.

Offensichtlich haben wir die Fragen 1, 10 und 11 nicht konkret genug gestellt und bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Stadtrat Hessenauer beantwortete die Fragen wie folgt:

 

1. Welche Qualifizierungen beinhaltet die Reinigung der vom Bauhaus betreuten Kinderspiel­plätze für die dafür zuständigen 1 -Euro-Jobber?

Es werden einfache Kenntnisse im grünen Bereich erworben. Darüber hinaus qualifizieren sich die Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten auch beispielsweise dadurch, dass sie den konkreten Umgang mit „Vorgesetzten" erfahren. Selbstverständlich geht es aber auch um Kompetenzen wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Kooperationsfähigkeit und Kommunika­tionsfähigkeit.

 

10.. Welche Tätigkeiten lässt die Stadt Wiesbaden aufgrund von Beschlüssen der Ortsbeiräte (nicht Grünflächenamt) als Auftrag vom Bauhaus Stadtteilservice durch 1-Euro-Jobber erledigen?

Ich verweise auf meinen Bericht vom 01.09.2006, mit dem ich bereits dargestellt hatte, dass es um einfache Tätigkeiten in der Flächen- und Gartenpflege, Tätigkeiten zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Stadtteils und die Mitarbeit bei Aktivitäten im Stadtteil geht.

 

11. Ist es richtig, dass all diese Tätigkeiten die Jahre vorher weder vom Grünflächenamt der

ELW noch gegen Bezahlung als Auftrag über das Hauptamt verrichtet wurden?

Ja.

 

 

Zudem haben wir folgende Ergänzungsfragen:

 

Stadtrat Hessenauer beantwortete die Fragen wie folgt:

 

Zu 2.

Ist in der Fallpauschale von monatlich 485 € die Vergütung von 1 €/Std. enthalten?

Nein.

 

Welche weiteren Träger erhalten die Fallpauschale?

Die Fallpauschale wird nur an Träger von Arbeitsgelegenheiten gezahlt, wenn diese zur Qualifizierung und Anleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten explizit Personal bereitstellen (sog. Beschäftigungsgesellschaften). Dazu zählen der Caritas-verband, die Bauhaus-Werkstätten Wiesbaden, das Jugendhilfezentrum Johannesstift, die Wiesbadener Jugendwerkstatt, das Büro Service Sekretariat, das Kinder- und Beratungs­zentrum Sauerland sowie der Mädchentreff Wiesbaden.

 

Wie ist der jeweilige monatliche Betrag?

Die Fallpauschale für den Stadtteilservice gibt in etwa den Durchschnitt der jeweils gezahlten Fallpauschalen wieder.

 

Zu 3.

Wie viele Personen sind beim Bauhaus Stadtteilservice eingesetzt, die über eine Berufsaus­bildung verfügen?

Von den im Zeitraum 01.01. bis 30.06.2006 eingesetzten ca. 100 Erwerbsfähigen verfügten 21 über eine abgeschlossene Berufsausbildung.

 

Welche Berufe haben sie?

Dies festzustellen, würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. Mir liegen aberfolgende Daten vor: Von den oben angeführten ca. 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hatten 40 keinen Schulabschluss, 53 den Hauptschulabschluss, 2 einen Son-derschulabschluss, 4 die Mittlere Reife und 1 Teilnehmer einen Fachschulabschluss.

 

Wie lange haben sie diesen Beruf nicht mehr ausgeübt?

Auch hierzu wären nachträglich sämtliche Einzelfallakten zu sichten und der zu betreibende Aufwand stünde in keinem Verhältnis zur Erkenntnis.

 

Wieso werden Arbeitslose der Zielgruppe E, für die laut Amt für Soziale Arbeit eine „Arbeits­marktintegration auch längerfristig unwahrscheinlich" ist, eingesetzt?

Mit Sitzungsvorlage 05-V-51-0014 zum Stand der Umsetzung des SGB-I! in kommunaler Trägerschaft in Wiesbaden habe ich u. a. in Übersicht 4 die zielorientierte Bewerbertypisierung SGB-II - über 25-Jährige dargestellt. Zur Klärung von sozialen und beruflichen Kompetenzen und der Motivation gehört die Vermittlung von Erwerbsfähigen des Typ E in Arbeitsgelegenheiten zu den typischen Leistungen des Fallmanagements. Gerade bei Erwerbsfähigen des Typ E wird durch die Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen erhalten. Bei Erwerbsfähigen des Typ E ist die Prognose zur Arbeitsmarktintegration zwar auch längerfristig unwahrscheinlich, eine (Wiedereingliederung in Arbeit jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Wie hoch ist die diesbezügliche Personenzahl?

Im o. a. Zeitraum waren 14 Teilnehmer des Typ E in Arbeitsgelegenheiten des Stadtteil­service eingesetzt.

 

Zu 4.

Wieso sind keine Maßnahmen „indiziert", wenn die Verwaltung aufgrund eines einstimmig angenommenen SPD-Antrags im November 2005 aufgefordert wurde, auf die Unterschei­dung zwischen Sozialversicherungspflichtigen Arbeiten und zusätzlichen gemeinnützigen Tätigkeiten verstärkt zu achten?

Bereits mit meinem Bericht vom 01.09.2006 hatte ich in meiner Antwort zur Frage 4 dargelegt, dass Arbeitsgelegenheiten in Wiesbaden immer zusätzlich und im öffentlichen Interesse sind. Eine Vernichtung von regulären Arbeitsplätzen findet nicht statt. Bereits wiederholt habe ich dargestellt, dass zur Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten ein Antrag an die kommunale Arbeitsvermittlung im Amt für Soziale Arbeit zu richten ist. In jedem Einzelfall werden die Fördervoraussetzungen geprüft. Nur dann, wenn die Kriterien Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse vorliegen und weiterer Bedarf an Arbeitsgelegenheiten besteht, wird dem Antrag entsprochen.

 

Zu 8.1.

Was ist an diesen Tätigkeiten zusätzlich?

Die einfachen Tätigkeiten in der Flächen- und Gerätepflege würden ansonsten gar nicht oder wesentlich später vorgenommen.

Gehören sie nicht u. a. zum Aufgabenbereich des Grünflächenamtes?

Diese Tätigkeiten stehen nicht regelmäßig auf der Agenda des Grünflächenamtes. Wie oben beschrieben würden diese Tätigkeiten wesentlich später oder gar nicht ausgeführt.

 

Zu 8.2.

Welche Tätigkeiten führt der Stadtteilservice konkret aus?

Ich darf auf meine Antwort vom 01.09.2006 verweisen.

 

Was ist an der Beseitigung von Verunreinigungen und Ablagerungen zusätzlich? Können sie demnach auch jahrelang liegen bleiben?

Die Beseitigung von Verunreinigungen und Ablagerungen würde entweder später, in geringerem Umfang bzw. gar nicht erfolgen.

 

Zu 8.3.

Welche Tätigkeiten führt der Stadtteilservice konkret aus?

Auch hier darf ich auf meine Antwort vom 01.09.2006 verweisen.

 

Wer würde diese Tätigkeiten ohne den Stadtteilservice ausführen?

 

Die Tätigkeiten wären wie früher von den Ortsbeiräten bzw. den durchführenden Vereinen durchzuführen.

 

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