Bahngelände Güterbahnhof–West
Besteht nach Aufgabe des Schienenverkehrs ein Recht der Kommune auf Rückgabe?

 

Im Hinblick auf eine städtebauliche Neugestaltung hat die stadteigene Stadtentwicklungsgesellschaft SEG im Dezember 2005 das 12 ha große, ehemalige Bahngelände Güterbahnhof–West von der Firma aurelis, der Grundstücksverwertungsgesellschaft der Deutschen Bahn AG, erworben. War dem Magistrat bei seinem Entschluss zum Kauf bekannt, dass im 19. und frühen 20. Jahrhundert in ganz Deutschland der größte Teil des Bahngeländes von Gemeinden, Städten und Ländern den Bahnen geschenkt wurde, mit der erklärten oder stillschweigenden Auflage, darauf Schienenverkehr zu betreiben und daher nach Aufgabe des Schienenverkehrs ein Recht der Kommunen auf Rückgabe besteht?

 

Sind im Verlauf der Kaufverhandlungen Recherchen angestellt worden, ob dies auch für das ehemalige Bahngelände Güterbahnhof-West zutrifft?

 

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

 

 (Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

 

 

Stadtrat Prof. Pös beantwortete die Frage vorerst wie folgt:

 

Dies ist keine Fragestellung, die ausschließlich die Landeshauptstadt Wiesbaden betrifft. Diese Thematik betrifft viele Städte und Gemeinden, daher wird sich die SEG (Stadtentwicklungsgesellschaft mbH) mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund in Verbindung setzen, um deren Erfahrungen mit dieser Problematik zu erfragen. Sobald eine Klärung herbeigeführt werden konnte, werde ich berichten.

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