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Gewährung dauerhaft gesicherter Aufenthaltsmöglichkeiten
Welche Möglichkeiten (insbesondere im Hinblick auf die neuen rechtlichen Bedingungen) sieht der Magistrat, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bereits ein Jahrzehnt oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben, eine dauerhaft gesicherte Aufenthaltsmöglichkeit zu gewähren?
Können Situationen, wie die in den zurückliegenden Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, des zuständigen Ausschusses und in Anfragen für die Familien Mogos, Brisevac, Lazaru, Stoica u.a. angesprochenen, vermieden werden?
Antwort von Herrn Dezernent Grella:
Der Fragesteller hat sein Anliegen bereits mit einer nahezu identischen
Formulierung als Berichtsantrag in die Stadtverordneten-versammlung eingebracht.
Dieser wurde an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Völkerverständigung und
Integration verwiesen, dort ausführlich erörtert und für durch Aussprache
erledigt erklärt.
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