Gewährung dauerhaft gesicherter Aufenthaltsmöglichkeiten

 

Welche Möglichkeiten (insbesondere im Hinblick auf die neuen rechtlichen Bedingungen) sieht der Magistrat, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bereits ein Jahrzehnt oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben, eine dauerhaft gesicherte Aufenthaltsmöglichkeit zu gewähren?

 

Können Situationen, wie die in den zurückliegenden Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, des zuständigen Ausschusses und in Anfragen für die Familien Mogos, Brisevac, Lazaru, Stoica u.a. angesprochenen, vermieden werden?

 

Antwort von Herrn Dezernent Grella:

Der Fragesteller hat sein Anliegen bereits mit einer nahezu identischen Formulierung als Berichtsantrag in die Stadtverordneten-versammlung eingebracht. Dieser wurde an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Völkerverständigung und Integration verwiesen, dort ausführlich erörtert und für durch Aussprache erledigt erklärt.
In der Sitzung des Ausschusses in diesem Sitzungszug am vergangenen Dienstag, dem 07.12.2004, hat der Magistrat nochmals im Beisein des Fragestellers zu dem Thema ausführlich berichtet.
Die diesem mündlichen Bericht zugrunde liegenden „Integrationspolitischen Vorschläge des Einwohner- und Integrationsamtes für die Anwendung des Zuwanderungsgesetzes" wurden den Mitgliedern des Ausschusses in Schriftform zur Verfügung gestellt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierauf verwiesen.
 

„Integrationspolitischen Vorschläge des Einwohner- und Integrationsamtes für die Anwendung des Zuwanderungsgesetzes" können hier nachgelesen werden.

 

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