Hält der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden es für rechtlich zulässig und moralisch vertretbar, ....

 

Hält der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden es für rechtlich zulässig und moralisch vertretbar,

-          dass "1-Euro-Jobber" von der ihnen zustehenden "Mehraufwandsentschädigung" von 1 Euro pro Stunde 20 Cent pro Stunde erst Monate nach Ausübung ihres Dienstes erhalten (bei Beendigung der "Arbeitsgelegenheit"),

-          dass die "Mehraufwandsentschädigung" in der Landeshauptstadt Wiesbaden im Unterschied zu anderen Städten (z. B. Frankfurt) für Erwachsene maximal nur 1 Euro und für Jugendliche sogar nur 75 Cent pro Stunde beträgt,

-          dass in der Landeshauptstadt Wiesbaden zunehmend "Arbeitsgelegenheiten" im Umfang von 40 Stunden eingeführt werden (im Unterschied zu den Arbeitsgemeinschaften in anderen Kommunen, die im Regelfall diese auf 30 Stunden begrenzen, um Eigeninitiativen für den Erhalt eines regulären Arbeitsplatzes zu ermöglichen),

-          dass die Landeshauptstadt Wiesbaden nicht der Empfehlung folgt, den Betroffenen gegenüber konkret zu begründen, inwieweit die von ihnen ausgeübte "Arbeitsgelegenheit" ihre Chance erhöht, einen regulären Arbeitsplatz zu erhalten?

 

(Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.)

 

Antwort von Herrn Dezernent Hessenauer:

Die im Amt für Soziale Arbeit geübte Praxis zur Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung ist uneingeschränkt zu begrüßen. Schon vor Ausübung der Arbeitsgelegenheit erhalten die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 80 % der erwarteten Mehraufwandsentschädigung monatlich im Voraus ausgezahlt. Darüber hinaus ist sicher gestellt, dass bei einer zuverlässigen Ausübung der Arbeitsgelegenheit eine Erhöhung des Abschlages auf 1 Euro pro Stunde im Einzelfall erfolgt.

 

Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung ist angemessen. Über die Mehraufwandsentschädigung hinaus erhalten die Teilnehmer/Teilnehmerinnen an Arbeitsgelegenheiten einen Mobilitätszuschuss in Höhe von 40 Euro pro Monat.

 

Die Feststellung, dass zunehmend .Arbeitsgelegenheiten" im Umfang von 40 Stunden eingeführt werden, kann nicht nachvollzogen werden. Arbeitsgelegenheiten stehen grundsätzlich bis zu einem Umfang von 38,5 Stunden pro Woche, aber auch für Teilzeitkräfte zur Verfügung. Bei Trägern von Arbeitsgelegenheiten, bei denen üblicherweise mehr als 38,5 Stunden pro Woche gearbeitet werden, richten wir uns nach der Arbeitszeit des Trägers (zum Beispiel: Krankenhaus). Dies ist aber auch bei Wochenendarbeiten sinnvoll und zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt auch notwendig. Dies hindert die zugewiesenen Personen auch nicht an Bewerbungsaktivitäten, da für Vorstellungstermine jederzeit eine Freistellung erfolgt. Die Fertigung von Bewerbungsschreiben in der Freizeit ist Teilnehmern in Arbeitsgelegenheiten ebenso zumutbar wie allen anderen Arbeitnehmern.

 

Da die Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit regelmäßig vor dem Hintergrund der Verbesserung der Reintegrationsmöglichkeiten in den regulären Arbeitsmarkt erfolgt und darüber hinaus die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der kommunalen Arbeitsvermittlung genau diese Zielsetzung mit den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen besprechen und in einer Eingliederungsvereinbarung fest­halten, kann auch die letzte Feststellung in der Anfrage vom 15.9.05 nicht nachvollzogen werden

 

 

Meinung der Linken Liste Wiesbaden

Offensichtlich ist die Stadt Wiesbaden, insbesondere der Sozialdezernent, vor allem daran interessiert die "1-Euro-Jobber" mit möglichst wenig Kosten für die Stadt, aber dafür um so effektiver für die Träger dieser Arbeitsmaßnahmen, zu beschäftigen. Es geht auch menschfreundlicher, wie andere vergleichbare Städte zeigen.

 

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