Auftragsvergabe an das Bauhaus

 

Trifft es zu, dass das Grünflächenamt Tätigkeiten, die üblicherweise früher von diesem erledigt wurden (z.B. Spielplatzreinigung) als Aufträge an das Bauhaus vergibt? Wenn ja, um welche Tätigkeiten handelt es sich und wie sind die vertraglichen Bedingungen? (Teil 1)

 

Trifft es weiterhin zu, dass Aufträge zu Renovierungsarbeiten in Büros städtischer Ämter oder Dezernate an das Bauhaus vergeben wurden oder werden? Wenn ja, um welche Tätigkeiten handelt es sich und wie sind die vertraglichen Bedingungen? (Teil 2)

 

 

Teil 1 der Frage beantwortet Stadtrat Grella wie folgt:

Es ist zutreffend, dass das Amt für Grünflächen, Landwirtschaft und Forsten seit 2005 Tätigkeiten an die BauHaus Werkstätten vergibt. Dies beinhaltet im Wesentlichen die Reinigung von ca. 25 Kinderspielplätzen sowie teilweise leichte gärtnerische Arbeiten (Rasen mähen, Hecken schneiden) auf Spielplätzen und Grünanlagen. Diese Leistungen wurden in der Vergangenheit zum Teil selbst erbracht und auch schon vergeben (z.B. an IBA). Aufgrund des Personalrückgangs bei Amt 67 war die Einhaltung bestimmter Pflegeintervalle nicht mehr möglich. Gerade im sensiblen Bereich der Kinderspielplätze muss jedoch ein hoher Pflegestandard gehalten werden.

Basis der Vereinbarungen zwischen BauHaus und Amt 67 ist die Projektskizze vom 12.08.2004. Die Leistungsverrechnung durch Amt 67 erfolgt jährlich in Höhe von 45.000,- €. Dieser Betrag berechnet sich aus den Personalkosten für einen Fachanleiter zuzüglich der entsprechenden Materialkosten.

 

 

Teil 2 der Frage beantwortete Stadtkämmerer Dr. Müller wie folgt:

Über die Hauptabteilung Vergabe und Beschaffung, Zentrale Verdingungsstelle, wurden in den letzten Jahren keine städtischen Aufträge an die Bauhaus Werkstätten GmbH erteilt. Gleichwohl erhalten die Bauhaus Werkstätten Aufträge von städtischen Organisationseinheiten, die, diese im Rahmen ihrer Befugnisse durch Bestellscheine bis zu einer Grenze von 5.000 € erteilen können. Die Berücksichtigung der Bauhaus Werkstätten GmbH bei Auftragsvergaben durch die Stadt ist auch grundsätzlich legitim, da sie dadurch als Einrichtung der Jugendberufshilfe bei der Durchführung ihrer Bildungsarbeit konstruktiv unterstützt wird

Auftragserteilungen an die Bauhaus Werkstätten erfolgen allerdings sehr selektiv und gehen nur unwesentlich zu Lasten der örtlichen Handwerksbetriebe, an die nach wie vor der Großteil der Bauunterhaltungsaufträge vergeben werden.

Im Übrigen sind Auftragsvergaben an Einrichtungen der Jugendhilfe oder an Aus- und Fortbildungsstätten durch die Verdingungsordnungen legitimiert, allerdings dürfen diese nicht im Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen erfolgen.

Da, wie bereits ausgeführt, solche Kleinaufträge dezentral beauftragt werden, kann im Einzelnen nicht festgestellt werden, um welche Tätigkeiten es sich jeweils handelt und zu welchen Vertraglichen Bedingungen sie ausgeführt werden.

 

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